Diese Cookie-Richtlinie beschreibt, welche Cookies und vergleichbaren Speichertechnologien Lizenzausstieg Casino auf dem Endgerät der nutzenden Person einsetzt, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Dauer. Sie ergänzt die Datenschutzerklärung um den technisch-konkreten Teil und ist im Sinne der Transparenzpflichten der Datenschutz-Grundverordnung und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes ausführlich gehalten.
Cookies sind kleine Textdateien, die ein Webserver beim Aufruf einer Seite über den Browser auf dem Endgerät der nutzenden Person ablegt. Sie enthalten in der Regel eine zufällig erzeugte Kennung sowie eine begrenzte Menge weiterer Informationen — etwa die Bezeichnung der setzenden Domain, das Ablaufdatum und einen Wert, der für die Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist. Über das Konzept hinaus werden in dieser Richtlinie auch vergleichbare Technologien erfasst, die zu ähnlichen Zwecken eingesetzt werden — insbesondere das lokale Speichern im Browser (Local Storage, Session Storage) sowie Web-Beacons und vergleichbare Verfahren. Die Rechtsgrundlage für das Setzen und Auslesen ist § 25 TTDSG: technisch notwendige Speicherzugriffe sind nach § 25 Absatz 2 Nummer 2 TTDSG einwilligungsfrei, alle übrigen erfordern eine vorherige Einwilligung nach § 25 Absatz 1 TTDSG i.V.m. Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO.
Lizenzausstieg Casino unterscheidet vier Kategorien von Cookies und vergleichbaren Speichertechnologien. Erstens technisch notwendige Cookies, die ausschließlich der fehlerfreien Bereitstellung der Seite dienen — etwa der Sitzungsverwaltung, der Sicherheit der Übertragung oder der Speicherung der Einwilligungsentscheidung selbst. Diese Kategorie ist einwilligungsfrei. Zweitens funktionale Cookies, die das Nutzererlebnis verbessern, ohne für die Bereitstellung der Seite zwingend erforderlich zu sein — etwa eine Erinnerung an die zuletzt gewählte Schriftgröße oder Sprache. Drittens analytische Cookies zur statistischen Auswertung der Seitennutzung, etwa zur Reichweitenmessung oder zur Identifikation häufig genutzter Inhalte. Viertens Marketing-Cookies, die das Nachverfolgen der nutzenden Person zur Profilbildung oder zur Auslieferung personalisierter Inhalte ermöglichen. Lizenzausstieg Casino setzt keine Marketing-Cookies ein, da das Angebot werbefrei betrieben wird; die Kategorie wird hier dennoch beschrieben, um eine vollständige Einordnung gegenüber Cookies anderer Angebote zu ermöglichen.
Die folgende Übersicht listet die auf Lizenzausstieg Casino eingesetzten Cookies und Speichertechnologien auf. Die genaue Bezeichnung sowie die konkreten Speicherdauern hängen vom Einsatz der jeweiligen Technologie ab und werden bei jeder relevanten Änderung in dieser Übersicht aktualisiert; sollte ein zusätzlicher Dienst eingesetzt werden, wird die Aufstellung entsprechend ergänzt und bei einwilligungspflichtigen Cookies eine neue Einwilligung über den Cookie-Banner eingeholt.
| Name | Zweck | Kategorie | Speicherdauer | Setzer |
|---|---|---|---|---|
| [cookie-consent] | Speicherung der Einwilligungsentscheidung der nutzenden Person | Technisch notwendig | 12 Monate | Erstanbieter |
| [session-id] | Sitzungsverwaltung beim Aufruf einer einzelnen Browser-Sitzung | Technisch notwendig | Sitzung (Session) | Erstanbieter |
| [csrf-token] | Schutz vor Cross-Site-Request-Forgery bei Formularübertragungen | Technisch notwendig | Sitzung (Session) | Erstanbieter |
| [preferences] | Speicherung der zuletzt gewählten Schriftgröße und Anzeigeeinstellung | Funktional | 6 Monate | Erstanbieter |
| [analytics-id] | Anonymisierte Reichweitenmessung; nur nach ausdrücklicher Einwilligung | Analytisch | 13 Monate | Erstanbieter oder Auftragsverarbeiter; siehe Datenschutzerklärung |
Die in eckigen Klammern angegebenen Bezeichnungen sind Platzhalter, die durch die im Produktivbetrieb tatsächlich gesetzten Cookie-Namen ersetzt werden, sobald die konkrete Konfiguration finalisiert ist. Cookies ohne Einwilligungspflicht werden bereits beim ersten Aufruf gesetzt; einwilligungspflichtige Cookies werden erst nach aktiver Bestätigung im Cookie-Banner aktiv.
Die Einwilligung in nicht-notwendige Cookies erfolgt über den beim Erstaufruf eingeblendeten Cookie-Banner. Die Einwilligung ist granular ausgestaltet: jede Kategorie kann unabhängig von den anderen aktiviert oder deaktiviert werden, eine Zustimmung zu einer Kategorie impliziert keine Zustimmung zu einer anderen. Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Der Widerruf erfolgt entweder erneut über den Cookie-Banner — der über eine permanente Schaltfläche im Footer oder über die Seite Cookies erneut aufgerufen werden kann — oder durch eine entsprechende Mitteilung an die im Abschnitt „Verantwortlicher“ der Datenschutzerklärung genannte E-Mail-Adresse.
Unabhängig vom Cookie-Banner können Cookies jederzeit über die Einstellungen des verwendeten Browsers verwaltet, eingeschränkt oder vollständig deaktiviert werden. Eine vollständige Deaktivierung kann dazu führen, dass einzelne Funktionen der Seite nicht mehr ordnungsgemäß bereitgestellt werden können.
Google Chrome: Menü „Einstellungen“, Abschnitt „Datenschutz und Sicherheit“, „Cookies und andere Websitedaten“ — dort lassen sich Cookies blockieren, einzeln löschen oder pauschal beim Beenden des Browsers entfernen. Mozilla Firefox: Menü „Einstellungen“, Abschnitt „Datenschutz und Sicherheit“, „Cookies und Website-Daten“ — mit Optionen zum Löschen aller Daten oder zur selektiven Verwaltung pro Webseite. Apple Safari: Menü „Einstellungen“, Reiter „Datenschutz“ — dort können Cookies generell blockiert, Drittanbieter-Cookies separat behandelt und einzelne Webseiten-Daten entfernt werden. Microsoft Edge: Menü „Einstellungen“, Abschnitt „Cookies und Websiteberechtigungen“ — mit getrennten Optionen für Erst- und Drittanbieter-Cookies. Für mobile Browser gilt die Verwaltung analog über die jeweilige App-Einstellung. Darüber hinaus stellen alle gängigen Browser einen „Privaten Modus“ bzw. „Inkognito-Modus“ bereit, in dem Cookies nur für die Dauer der Browser-Sitzung gespeichert und beim Beenden automatisch gelöscht werden.
Diese Cookie-Richtlinie wird angepasst, sobald sich die eingesetzten Cookies, die Speicherdauern, die zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen oder die beteiligten Dienstleister ändern. Wesentliche Änderungen — insbesondere die Aufnahme zusätzlicher einwilligungspflichtiger Kategorien — werden über den Cookie-Banner kommuniziert und erfordern eine erneute Einwilligung. Die aktuelle Fassung ist stets unter lizenzausstiegcasino.comhttps://lizenzausstiegcasino.com/cookie-richtlinie/ abrufbar; der im Kopf dieser Seite angegebene Stand bezeichnet die letzte inhaltliche Änderung. Weitere Hintergrundinformationen finden sich in der Datenschutzerklärung sowie im redaktionellen Selbstverständnis unter Über uns.
Stand der Cookie-Richtlinie: 31. Mai 2026.