Von Andreas Bertram Lesezeit: 10 Minuten
Wer „Casino ohne deutsche Lizenz“ liest, liest in der Regel „Casino mit einer Lizenz aus einer anderen Jurisdiktion“. Diese andere Jurisdiktion ist nicht beliebig — es sind sechs bis acht Behörden, die den deutschsprachigen Online-Glücksspielmarkt überhaupt prägen: die Curaçao Gaming Authority nach der Reform vom 24. Dezember 2024, die Malta Gaming Authority, die Anjouan Gaming Authority auf den Komoren, die kanadischen First-Nation-Behörden Kahnawake und Tobique, die philippinische PAGCOR sowie Gibraltar. Der Beitrag stellt diese Jurisdiktionen sachlich gegenüber, beschreibt ihre Aufsichtsstruktur und beantwortet die für den deutschen Spielenden entscheidende Frage in einem Satz: Keine dieser Lizenzen entfaltet in Deutschland eine erlaubnisbegründende Wirkung im Sinne des § 4 Abs. 1 GlüStV 2021.
Die kommerzielle Affiliate-Landschaft präsentiert Lizenzen häufig als Gütesiegel: Eine MGA-Lizenz wirkt seriöser als eine Curaçao-Lizenz, eine Curaçao-Lizenz seriöser als ein Anjouan-Eintrag, und eine völlig unlizenzierte Plattform gilt als Warnsignal. Diese ordinale Skala ist nicht ganz falsch, übersieht aber das Wesentliche aus deutscher Perspektive. Eine ausländische Glücksspiellizenz — gleich aus welcher Jurisdiktion — hat in Deutschland keine erlaubnisbegründende Wirkung. Sie sagt nichts darüber aus, ob der betreffende Anbieter in Deutschland Dienste anbieten darf. Diese Aussage folgt unmittelbar aus § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021, der für die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele eine Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde verlangt. Die zuständige Behörde ist seit dem 1. Januar 2023 für länderübergreifende Online-Glücksspiele die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale.
Ein Vergleich der Auslandsjurisdiktionen ist trotzdem nicht überflüssig. Er hilft, die operativen Strukturen einzuordnen, denen ein nicht in Deutschland erlaubter Anbieter unterliegt: Welche Behörde hat die Lizenz erteilt, welche Anforderungen an Anti-Geldwäsche und Know-Your-Customer bestehen, welche Aufsichtsdichte ist realistisch, welche Vertragsdauer ist üblich. Vor allem aber: Aus welcher Jurisdiktion stammt der Vollstreckungsschutz, mit dem ein Anbieter versuchen kann, deutsche Urteile abzuwehren. Wer das verstanden hat, hat eine bessere Grundlage, um die deutsche Regulierung im Detail in ihrem geopolitischen Kontext zu lesen.
Curaçao — autonomes Land innerhalb des Königreichs der Niederlande — hat über zwei Jahrzehnte das mit Abstand verbreitetste Lizenzmodell für Online-Casinos der Welt geführt. Das alte System aus den späten 1990er Jahren funktionierte über vier Master-Lizenzen, die der Inseladministration unterstellt waren. Der bekannteste Lizenzgeber unter diesen Master-Inhabern firmierte als „Curaçao eGaming“; die unter dieser Marke vergebenen Sub-Lizenzen trugen Nummern wie 1668/JAZ oder 8048/JAZ. Die Aufsichtsstruktur war dezentral: Der Master-Inhaber prüfte den Sub-Lizenznehmer, die Insel-Behörde wachte über den Master-Inhaber. Diese Kette war funktional unscharf und schon vor Jahren Gegenstand internationaler Kritik durch die FATF und die niederländische Aufsicht.

Mit Inkrafttreten der Landsverordening op de Kansspelen — kurz LOK — am 24. Dezember 2024 hat die Curaçao Gaming Authority die zentrale Aufsichtsfunktion übernommen. Master-Lizenzen werden nicht mehr neu erteilt; auslaufende Sub-Lizenzen werden in das neue zentrale Regime überführt. Die CGA vergibt seitdem Lizenzen direkt, prüft die Inhaberstruktur, fordert standardisierte AML- und KYC-Compliance und veröffentlicht ein öffentlich einsehbares Register. Auslöser der Reform war ein finanzieller und politischer Druck aus den Niederlanden während der COVID-19-Pandemie: Die Inselregierung war auf eine Hilfspakete-Verständigung mit dem Königreich angewiesen, die unter anderem eine glaubwürdige Glücksspiel-Aufsicht als Bedingung enthielt.
Aus deutscher Spielerperspektive ändert die Reform an der entscheidenden Frage nichts: Eine Curaçao-Lizenz — alt oder neu — berechtigt nicht zum Anbieten in Deutschland. Was sie ändert, ist die operative Stabilität des Anbieters. Wer 2026 auf eine „Curaçao 8048/JAZ“-Lizenz verweist, beruft sich auf ein abgewickeltes Regime; ein seriöser Anbieter im neuen Modell trägt eine direkt von der CGA erteilte Nummer. Eine systematische Sicht auf die strafrechtliche Einordnung dieser Konstellation nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 und seine Folgen liefert die parallele Übersicht zum Rechtsstatus.
Die Malta Gaming Authority — Nachfolgerin der älteren Lotteries and Gaming Authority — existiert in ihrer heutigen Form seit 2001 und gilt als die international etablierteste Glücksspielaufsicht außerhalb der nationalen EU-Regelwerke. Ende der zweitausendzwanziger Jahre stehen rund dreihundert Anbieter unter ihrer Lizenz, ein erheblicher Teil davon ausgerichtet auf den deutschsprachigen Markt. Die MGA-Lizenz ist im Gegensatz zur Curaçao-Lizenz mit einer ernstzunehmenden Aufsichtspraxis verknüpft: regelmäßige Audits, technische Tests, Mindestkapitalanforderungen, Geldwäschecompliance nach EU-Standard. Auf der politischen Karte galt eine MGA-Lizenz lange als „europäisches Qualitätssiegel“.
Diese Außenwahrnehmung steht im Konflikt mit zwei nüchternen Fakten. Erstens: Die MGA-Lizenz autorisiert ihren Inhaber gegenüber maltesischen Behörden zum Anbieten von Glücksspielen aus Malta heraus. Sie ist kein EU-Pass für andere Mitgliedstaaten, weil das Glücksspielrecht in der Europäischen Union nicht harmonisiert ist und jeder Mitgliedstaat über seine nationale Aufsicht autonom entscheidet. Genau dies ist die rechtliche Pointe, die der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-440/23 am 16. April 2026 unmissverständlich bekräftigt hat. Zweitens: Mit der Einführung des Art. 56A Gaming Act im Sommer 2023 — im politischen Diskurs als „Bill 55“ bezeichnet — hat das maltesische Parlament versucht, ausländische Vollstreckungsentscheidungen gegen MGA-Anbieter einseitig zu blockieren, sofern diese Entscheidungen Rückzahlungen an Spieler aus anderen Mitgliedstaaten anordnen.

Die unionsrechtliche Tragfähigkeit von Bill 55 ist hochstreitig. Die Brüssel-Ia-Verordnung VO (EU) 1215/2012 sieht für Urteile in Zivilsachen einen weitgehend automatischen Anerkennungs- und Vollstreckungsmechanismus vor, dessen Versagungsgründe abschließend geregelt sind; ein nationales Sondergesetz, das diese Mechanik außer Kraft setzt, läuft Gefahr, mit dem Unionsrecht zu kollidieren. Praktisch bedeutet das für deutsche Klägerseiten: Eine in Deutschland erstrittene Vollstreckung gegen in Deutschland ansässige Konzerngesellschaften oder gegen direkt belegene Vermögenswerte bleibt der direktere Weg. Die zivilrechtliche Linie ist im Beitrag zu EuGH C-440/23 und die fehlende Anerkennung der MGA-Lizenz ausführlicher dargestellt. Eine fundierte Skepsis gegenüber dem Argument „der Anbieter hat doch eine MGA-Lizenz“ ist nach diesem EuGH-Urteil sachlich begründet und nicht polemisch.
Anjouan ist eine der drei Hauptinseln der Union der Komoren im Indischen Ozean. Die dortige Gaming Authority hat sich in den vergangenen zehn Jahren als bevorzugte Ausweichjurisdiktion etabliert für Betreiber, die weder die Compliance-Kosten Maltas noch die strukturelle Umgewichtung des neuen Curaçao-Regimes tragen wollen. Branchenberichte aus dem ersten Quartal 2026 sprechen von rund neunhundert Betreibern, die über die Anjouan-Behörde Lizenzen halten; nach anderen Schätzungen liegt die Gesamtzahl der von Anjouan beaufsichtigten Casino-Domains in einer Größenordnung von eintausend. Die Lizenzgebühr ist nach den verfügbaren öffentlichen Informationen ein Bruchteil dessen, was eine MGA-Lizenz kostet, und der Lizenzierungsprozess ist deutlich schneller.

Die Aufsichtsdichte ist entsprechend geringer. Anti-Geldwäsche-Verpflichtungen werden zwar formell verankert, die operative Durchsetzung steht hinter EU-Standards spürbar zurück. Aus Sicht des deutschen Spielers ergibt sich daraus die typische Risikokette: Ein Konflikt mit dem Anbieter über eine nicht ausgezahlte Gewinnsumme, über eine Konto-Sperrung oder über eine Bonusbedingungs-Auslegung muss formal vor der Anjouan-Behörde adressiert werden. Die praktische Erfolgsquote solcher Beschwerden ist nach den vorhandenen Erfahrungsberichten gering, der Verwaltungsweg fremdsprachig und ohne rechtliche Begleitung kaum belastbar. Anjouan-Lizenzen finden sich überproportional bei Krypto-Casinos und bei Anbietern, die in anderen Jurisdiktionen entweder nie eine Lizenz erhalten oder eine bestehende Lizenz verloren haben.
Die Kahnawake Gaming Commission auf dem Territorium der Mohawks von Kahnawake in der kanadischen Provinz Quebec ist eine der ältesten Online-Glücksspielaufsichten überhaupt. Sie wurde 1996 errichtet und stützt sich auf die First-Nation-Souveränität, die in der kanadischen Verfassungspraxis bestimmten indigenen Selbstverwaltungen zuerkannt wird. Die Kommission verlangt von Lizenznehmern technische Audits, AML-Compliance und Mindeststandards beim Spielerschutz. Ihr Ruf in der Branche ist seriös, ihr Aufsichtsgewicht aber begrenzt: Die Lizenz hat keine Wirkung außerhalb des First-Nation-Territoriums und bietet keinen Schutz gegen Untersagungen durch Behörden anderer Staaten.

Im Jahr 2024 ist eine zweite kanadische First-Nation-Jurisdiktion auf den internationalen Glücksspielmarkt getreten: die Tobique Gaming Commission, ansässig im First-Nation-Territorium der Wolastoqiyik in der Provinz New Brunswick. Sie operiert nach einem Konzept, das in Aufbau und Anspruch an die Kahnawake-Tradition anknüpft, will aber gezielt auch Krypto-Casinos und neuere Spielformate adressieren. Eine breite operative Erfahrung lässt sich für Tobique angesichts der Kürze des Bestehens noch nicht ableiten. Für den deutschen Markt gilt die gleiche Klausel wie für jede andere ausländische Lizenz: Sie hat keine erlaubnisbegründende Wirkung in Deutschland.
Die Philippines Amusement and Gaming Corporation — kurz PAGCOR — ist eine staatliche Gesellschaft, die zugleich Aufsichtsbehörde und Betreiber landbasierter Casinos auf den Philippinen ist. Ihre Online-Lizenzen — in der Branche als POGO-Lizenzen bekannt — sind primär für den asiatischen Markt konzipiert, finden sich aber auch bei Anbietern, die international ohne klaren Regionalbezug operieren. PAGCOR steht seit Jahren unter politischem Druck der philippinischen Regierung: Die unter Präsident Ferdinand Marcos Jr. eingeleiteten Reformen zielen unter anderem auf eine Begrenzung des grenzüberschreitenden Online-Geschäfts, weil die mit POGO verbundenen Beschäftigungs- und Geldwäschethemen innenpolitisch belastet waren. Für deutsche Spieler ist eine PAGCOR-Lizenz nicht nur formal ohne Wirkung, sondern auch operativ fragil.
Gibraltar wiederum war über zwei Jahrzehnte die führende EU-nahe Lizenzjurisdiktion für britisch geprägte Anbieter, darunter die historisch bedeutende 888 Holdings PLC. Mit dem Brexit hat Gibraltar einen erheblichen Teil seiner regulatorischen Anziehungskraft verloren, weil die ursprüngliche Verflechtung mit dem EU-Binnenmarkt entfiel. Die Gibraltar Gambling Commissioner besteht fort, ihre Lizenzpraxis ist weiterhin streng, ihre Reichweite ist aber kleiner geworden. Auch hier bleibt der zentrale Punkt unverändert: Eine Gibraltar-Lizenz besitzt in Deutschland keine erlaubnisbegründende Wirkung. Die unionsrechtliche Logik dieses Befundes deckt sich mit der bereits geschilderten Linie des EuGH und braucht hier nicht erneut entfaltet zu werden.
Neben den genannten Jurisdiktionen existiert ein Sektor, der überhaupt keine Lizenz im Sinne einer staatlichen Aufsicht beansprucht. Diese Anbieter operieren über Offshore-Hosting, schnell wechselnde Domains und Zahlungsketten, die häufig über Stablecoins, Vermittlerkonten und Wechsel zwischen mehreren Krypto-Wallets laufen. Der vermeintliche Vorteil aus Spielersicht — kein Identitätsnachweis, keine Auszahlungslimits, keine OASIS-Anbindung — korrespondiert mit einer asymmetrischen Risikolage: Im Konfliktfall existiert keine Behörde, an die sich der Spieler wenden kann, und auch eine zivilrechtliche Klage trifft auf eine schwer greifbare juristische Person.

Die Markers-of-Harm-Standards, die die deutsche Aufsicht in den vergangenen Jahren entwickelt hat, lassen sich auf solche Anbieter strukturell nicht anwenden. Die deutsche Aufsicht reagiert mit Payment-Blocking-Anordnungen, Untersagungsverfügungen und einer wachsenden Zahl an Werbeuntersagungen — das Verfahren der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gegen einen prominenten Influencer im April 2026 mit einem Zwangsgeld von zweihundertfünfzigtausend Euro markiert eine sichtbare Eskalationsstufe in dieser Praxis.
Eine vergleichende Übersicht der genannten Jurisdiktionen lässt sich am sinnvollsten in fünf Dimensionen ordnen: rechtliche Wirkung in Deutschland, Aufsichtsdichte, Compliance-Anforderungen an den Anbieter, Vollstreckungsumfeld bei Streitigkeiten und Stabilität der Lizenz. In der ersten Dimension — rechtliche Wirkung in Deutschland — sind alle besprochenen Jurisdiktionen gleich: null. Keine der Lizenzen entfaltet eine erlaubnisbegründende Wirkung im Sinne des § 4 Abs. 1 GlüStV 2021. Diese Aussage ist nicht graduell und nicht verhandelbar. In den übrigen vier Dimensionen variieren die Jurisdiktionen erheblich.

Die Malta Gaming Authority bietet die strengste Aufsicht und die belastbarsten Compliance-Anforderungen, ist aber durch Art. 56A Gaming Act in der Vollstreckungsdimension durch eine künstlich erzeugte Barriere belastet. Die reformierte Curaçao Gaming Authority hat die Aufsichtsdichte gegenüber dem alten Master-System spürbar erhöht, befindet sich aber noch in der Umsetzungsphase; ihre Compliance-Anforderungen bleiben hinter dem EU-Standard zurück. Anjouan steht für niedrige Hürden, geringe Aufsicht und ein faktisch nicht greifbares Vollstreckungsumfeld. Kahnawake hat eine seriöse, aber regional begrenzte Aufsicht; Tobique ist zu jung für eine belastbare Aussage. PAGCOR ist politisch unstabil. Gibraltar ist substanziell streng, aber operativ geschrumpft.
Für den Spielenden in Deutschland bleibt der unbequeme Befund: Die Wahl zwischen einer „guten“ und einer „schlechten“ Auslandslizenz ist keine Wahl zwischen rechtlich erlaubt und rechtlich unerlaubt, sondern eine Wahl zwischen unterschiedlich abgesicherten Wegen in dasselbe rechtlich unerlaubte Angebot. Wer die Frage stellt „welche Lizenz ist seriös genug, dass ich dort spielen kann“, stellt aus deutscher Sicht die falsche Frage. Die strukturell richtige Frage lautet: Welche legitimen, rechtlich gesicherten Optionen gibt es, die deutsche Beschränkung ohne den Wechsel in den unregulierten Sektor zu lockern. Diese Frage führt zum Beitrag über die regelkonformen Anbieter über die GGL-Whitelist und den Schleswig-Holstein-Sonderweg mit deutscher Erlaubnis.
Der Vergleich der Lizenzjurisdiktionen verändert nicht den deutschen Rahmen, in den er eingebettet ist. Eine ausländische Lizenz ist kein Genehmigungsersatz und kein Vertrauensanker für die deutsche Rechtsdurchsetzung. Diese Aussage stützt sich auf den Wortlaut des § 4 Abs. 1 GlüStV 2021, die ständige Praxis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, die jüngere Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und den unionsrechtlichen Rückhalt durch das EuGH-Urteil C-440/23 vom 16. April 2026. Der praktische Wert einer Auslandsregulierung beschränkt sich auf die operative Stabilität des Anbieters in seiner eigenen Heimatjurisdiktion — nicht auf eine wie auch immer geartete Anerkennung in Deutschland. Die Volltext-Verweise auf die einschlägigen Vorschriften finden sich auf gesetze-im-internet.de und im Kommentar der Brandenburger Rechtsvorschriftensammlung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021. Eine kompakte Übersicht zu allen GGL-Aufsichtsthemen liegt parallel auf der Hauptseite des Portals — der direkte Weg zum Hub Casino ohne Lizenz ordnet den Jurisdiktionsvergleich in das Gesamtbild ein.
Wer feststellt, dass das eigene Spielverhalten außer Kontrolle geraten ist, findet kostenfreie und anonyme Unterstützung beim Beratungstelefon zur Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals BZgA). Erreichbar unter 0800 1372700 (Mo-Do 10:00-22:00 Uhr, Fr-So 10:00-18:00 Uhr, 363 Tage im Jahr außer am 24. und 31. Dezember). Online-Beratung, Selbsttest und weitere Informationen unter check-dein-spiel.de sowie das Beratungsstellen-Verzeichnis unter bioeg.de. Die OASIS-Selbstsperre über die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist als Schutzinstrument für Spielende bundesweit verfügbar.
Andreas Bertram beschäftigt sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung des Online-Glücksspiels im deutschsprachigen Raum. Sein Schwerpunkt liegt auf der Auslegung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, den Aufgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder sowie den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Glücksspielangebote. Er begleitet redaktionelle Projekte, die Spielenden eine nüchterne Einordnung zu Lizenzfragen, OASIS-Sperrdatei und Spielerschutz liefern, und veröffentlicht regelmäßig Analysen zu aktuellen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Seine Arbeit ist auf eine sachliche, behördennahe Darstellung der deutschen Rechtslage ausgerichtet.
Profil und weitere Beiträge von Andreas Bertram
Letzte redaktionelle Prüfung: 31. Mai 2026. Der Beitrag dient der Information über regulatorische Strukturen ausländischer Glücksspiel-Lizenzbehörden und stellt keine Empfehlung für einzelne Anbieter dar.